Jede Privatperson ist dazu verpflichtet sein Auto durch eine private Haftpflichtversicherung abzusichern. Dieser Schutz ist rechtlich vorgeschrieben, weil die Gefahren in diesem Bereich als sehr hoch eingeschätzt werden. Bei einem Unfall ist nicht jeder Autohalter in der Lage die daraus resultierenden Schäden zu begleichen.
Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge
Diese Haftpflichtversicherung für das KFZ gilt selbstverständlich auch für Firmenwagen. Diese Firmenwagen und ihre Nutzung unterliegen aber in der Regel weiteren Risiken und sollten durch eine Fuhrparkversicherung extra abgesichert werden.
Das hat für den Unternehmer den Vorteil, dass er sorglos seine Mitarbeiter mit den Wagen fahren lassen kann. Andererseits bietet es für den Mitarbeiter ein gutes Gefühl, wenn er und das Auto bestmöglichen Schutz haben. Eine Fuhrparkversicherung kann dabei individuell auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnitten werden, denn jeder Firmenwagen wird anders genutzt und benötigt einen einzigartigen Schutz.
Die Grundversicherung setzt sich in der Regel aus drei Elementen zusammen. Diese beinhalten auf der einen Seite die KfZ-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass alle vom Fahrer verursachten Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen abgedeckt sind. Auf der anderen Seite steht die Kasko-Versicherung, die es als Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung gibt. Sie kommt für Schäden am eigenen Wagen auf.
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Nicht zu unterschätzen ist die Insassen-Unfallversicherung. Sie kommt für alle Schäden für alle Insassen auf. Gerade ein Firmenwagen wird oft genutzt, damit mehrere Mitarbeiter zu Messen oder Veranstaltungen fahren. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist es unerlässlich diese zu schützen. Gerade für den Fahrer bietet das ein sicheres Gefühl.
Welche Zusatzversicherungen es gibt
Ein zusätzlich vereinbarter Schutzbrief kommt für Kosten bei einer Panne auf, also beispielsweise Bergungsarbeiten oder Pannenhilfe. Viele Mitarbeiter sind gezwungen mit den Firmenwagen weite Strecken für Außendienstbesuche oder Montagearbeiten zu hinterlegen. Sollte es in diesem Fall zu einem Ausfall kommen sind diese Schäden kaum abzuschätzen.
Die Transportversicherung für Unternehmer
Nutz- und Transportwagen bergen ein weiteres Risiko für den Unternehmer. In diesen Firmenwagen werden beispielsweise Werkzeuge oder Hilfsmittel transportiert. Der normale Versicherungsschutz einer KFZ Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an diesen Geräten nicht auf. Aber auch das Transportgut zum Kunden sollte zusätzlich abgesichert werden um Risiken so gering wie möglich zu halten. Dies kann ein Unternehmer mit einer Fuhrparkversicherung absichern, die auch oft als Transportversicherung bezeichnet wird. Meistens ist die Transportversicherung in einer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, kann aber auch separat versichert werden. Mehr Informationen über die Transportversicherung kann man hier erhalten: www.betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de/transportversicherung
Diese Beispiele sollen verdeutlichen wie unterschiedlich die Anforderungen für jeden Unternehmer sein können und daher auch verschieden abgesichert sein sollten. Gerade Taxiunternehmer unterliegen dabei ganz anderen Gefahren.
Um den bestmöglichen Schutz für sich zu finden ist daher ein guter Vergleich der Fuhrpark- und Transportversicherungen sehr sinnvoll. Gute Versicherungsmakler unterstützen die Unternehmer dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und die betrieblichen Risiken zu versichern. Über die Absicherung von betrieblichen Risiken mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kann man sich bei www.BetriebsHaftpflicht-Betriebshaftpflichtversicherung.de informieren. Abgeschlossene Versicherungen sollten in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft werden, denn der Fuhrpark kann sich vergrößern oder verkleinern.