Die staatlichen Förderrenten und die private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente wird im Alter voraussichtlich nicht ausreichen um den Lebensstandard zu halten den der Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt hatte. Viele Arbeitnehmer denken daher über eine zusätzliche private Absicherung nach die ihnen einen gewissen Luxus im Rentenalter ermöglichen soll.

Besonders beliebt bei den privaten Rentenversicherungen sind dabei Förderrenten. Diese Förderrenten werden vom Staat gefördert, da auch er die Problematik erkannt hat und Arbeitnehmern das freiwillige Sparen attraktiv gestalten möchte. Bei der Förderrente sind vor allem die Riester- und die Rürup Rente beliebt.

Die Riesterrente ist vor allem für Angestellte gedacht die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen um förderberechtigt zu sein.  Hierzu zählen generell alle Personen die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie deren Ehepartner. Aber auch Auszubildende, Beamte und Wehrdienstleistende sind berechtigt die Riesterrente zu beantragen. Auch Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte sind förderberechtigt. Arbeitnehmer mit einer geringfügigen Beschäftigung sind in der Regel aus dieser Regelung ausgeschlossen.

Die staatliche Förderung

Der Arbeitnehmer muss in die Riester Rentenversicherung einen jährlichen Eigenanteil zahlen. Der Staat fördert diese Leistungen und zahlt ebenfalls einen Beitrag in die entsprechende Versicherung ein. Die jährliche Grundzulage liegt bei 154 €,¬. Der Förderanteil erhöht sich dabei für jedes leibliche Kind um 185 €,¬. Für Kinder die ab 2008 geboren sind erhöhen sich die Kinderzulagen sogar um 300 €,-. Dadurch ist die Riesterrente gerade für Eltern eine lohnende Angelegenheit um die gesetzliche Rentenversicherung aufzustocken.

Selbständige die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben keinen Anspruch auf Förderung durch die so genannte Riester Rente. Für sie wurde die Rürup Rente konzipiert und bietet ihnen finanzielle Vorteile. Der Selbständige erhält durch sie steuerliche Begünstigungen. Er wird von einem Teil der steuerlichen Last befreit die er dann für die Rürup Rente aufwenden kann. Je nach Vermögen kann der Selbständige dabei bis zu 20.000 €,¬ in seine private Rentenversicherung einzahlen.

Die Zahlung im Rentenalter

Die jeweiligen Renten werden den Versicherten bei Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Je nach Vertrag kann dabei schon eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr vereinbart werden. Die Rente selber und den damit verbundenen finanziellen Vorteil erhält der Versicherte bis an sein Lebensende.

Alle Interessenten an einer Riester oder Rürup Rente können sich im Internet über die Möglichkeiten und deren Vorteile informieren. Da jeder Mensch andere persönliche Voraussetzungen hat ist ein Versicherungsvergleich ratsam, wenn man eine Riester oder Rürup Rente abschließen möchte. Hier gibt der Interessent einige persönliche Daten ein und erhält einen guten Überblick über die einzelnen Angebote. Er kann dann die interessantesten Versicherungen für sich herausfiltern. Ein abschließendes, persönliches Gespräch mit der Versicherung kann abschließend alle weiteren Fragen beantworten um langfristig eine gute Finanzierung zu treffen.

Eine Unfallrente bzw. Verletztenrente wird bei einem Arbeitsunfall während oder auf dem Weg zur Arbeit von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt. Diese Unfallrente oder Verletztenrente wird allerdings nur solange gezahlt, wie man nicht arbeitsfähig ist. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit merkt man schnell, dass das Geld aus der Unfallrente nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bezahlen. Darum sollte man die gesetzliche Verletztenrente durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung aufbessern. Hier kann man sich über die Berufsunfähigkeitsversicherung informieren.